Asbest wurde vor allem wegen seiner vielen praktischen Eigenschaften zumeist in den 60er, 70er und 80er Jahren in großen Mengen wie kaum ein anderer Baustoff verarbeitet.
Seit dem Jahr 1993 ist er in Deutschland wegen seiner hohen Gesundheitsgefährdung verboten. Vor allem das Einatmen seiner feinen Fasern kann in der Lunge verherrende Schäden anrichten, die erst nach Jahren zum Vorschein kommen.
Zu unterscheiden ist in schwach gebundenem und fest gebundenem Asbest.
Bei schwachgebundenem Asbest beträgt der Asbestanteil meist über 40 %. Typische Bauprodukte sind: Spritzasbest, Nachtspeicheröfen, alte Heizkessel, asbesthaltiger Kleber (unter Floor-Flex-Platten angebracht), etc.
Bei fest gebundenen Asbest handelt es sich überwiegend um Asbestzementprodukte wie Dachplatten, Fassadenplatten, Floor-Flex-Platten, etc.
Diese Webseite verwendet nur technisch erforderliche Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie in unsererDatenschutzerklärungOK